- Kanzlerbonus
- Kạnz|ler|bo|nus (Jargon Vorteil für erneut kandidierende Bundeskanzler bei Wahlen)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Kanzlerbonus — Als Amtsinhaber bezeichnet man den Inhaber eines öffentlichen Amtes, insbesondere eines Wahlamtes. Bei demokratischen Wahlen wird meist vermutet, dass der Amtsinhaber einen Amtsbonus (zum Beispiel Kanzlerbonus) hat, das heißt, die Zustimmung zu… … Deutsch Wikipedia
Kanzlerbonus — Kạnz|ler|bo|nus, der (Jargon): ↑Bonus (1 c), den der ↑Kanzler (1 a) aufgrund seines Amtes hat … Universal-Lexikon
Amtsbonus — Als Amtsinhaber bezeichnet man den Inhaber eines öffentlichen Amtes, insbesondere eines Wahlamtes. Bei demokratischen Wahlen wird meist vermutet, dass der Amtsinhaber einen Amtsbonus (zum Beispiel Kanzlerbonus) hat, das heißt, die Zustimmung zu… … Deutsch Wikipedia
Amtsinhaber — Als Amtsinhaber bezeichnet man den Inhaber eines öffentlichen Amtes, insbesondere eines Wahlamtes. Bei demokratischen Wahlen wird meist vermutet, dass der Amtsinhaber einen Amtsbonus (zum Beispiel Kanzlerbonus) hat, das heißt, die Zustimmung zu… … Deutsch Wikipedia
Bonus — Provision; Prämie; Zugabe; Nachschlag; Extra * * * Bo|nus [ bo:nʊs], der; und ses, und se: 1. zusätzlicher Gewinnanteil, Sondervergütung (z. B. bei Aktien): einen Bonus ausschütten. Syn.: ↑ Prämie. 2. etwas, was jmdm. als … Universal-Lexikon