Kanzlerbonus

Kanzlerbonus
Kạnz|ler|bo|nus (Jargon Vorteil für erneut kandidierende Bundeskanzler bei Wahlen)

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Kanzlerbonus — Als Amtsinhaber bezeichnet man den Inhaber eines öffentlichen Amtes, insbesondere eines Wahlamtes. Bei demokratischen Wahlen wird meist vermutet, dass der Amtsinhaber einen Amtsbonus (zum Beispiel Kanzlerbonus) hat, das heißt, die Zustimmung zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Kanzlerbonus — Kạnz|ler|bo|nus, der (Jargon): ↑Bonus (1 c), den der ↑Kanzler (1 a) aufgrund seines Amtes hat …   Universal-Lexikon

  • Amtsbonus — Als Amtsinhaber bezeichnet man den Inhaber eines öffentlichen Amtes, insbesondere eines Wahlamtes. Bei demokratischen Wahlen wird meist vermutet, dass der Amtsinhaber einen Amtsbonus (zum Beispiel Kanzlerbonus) hat, das heißt, die Zustimmung zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsinhaber — Als Amtsinhaber bezeichnet man den Inhaber eines öffentlichen Amtes, insbesondere eines Wahlamtes. Bei demokratischen Wahlen wird meist vermutet, dass der Amtsinhaber einen Amtsbonus (zum Beispiel Kanzlerbonus) hat, das heißt, die Zustimmung zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Bonus — Provision; Prämie; Zugabe; Nachschlag; Extra * * * Bo|nus [ bo:nʊs], der; und ses, und se: 1. zusätzlicher Gewinnanteil, Sondervergütung (z. B. bei Aktien): einen Bonus ausschütten. Syn.: ↑ Prämie. 2. etwas, was jmdm. als …   Universal-Lexikon

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